Unsere Schwerpunkte in der Steuerberatung
Erstellung von Finanzbuchführung, Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen
Die Führung der Geschäftsbücher, die Aufstellung von Jahresabschlüssen für Gewerbetreibende oder die Gewinnermittlung für Freiberufler sind mit der Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen feste Bestandteile unseres Leistungsangebots. Dies gilt natürlich auch für die Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen. Unser Anspruch an uns selbst ist, diese Leistungen – trotz der sich ständig verändernden gesetzlichen Grundlagen – stets mit höchster Qualität und vom Mandanteninteresse her geleitet zu erbringen.
- Finanzbuchführung
- Jahresabschlüsse nach handels-/steuerrechtlichen Grundsätzen
- Periodisches Reporting an ausländische Muttergesellschaften
- Einnahmen- Überschuss-Rechnungen für Freiberufler
- Vereinsrechnungslegung
- Eröffnungs-, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
- Betriebliche Steuererklärungen
Erstellung privater Steuererklärungen
- Private Steuererklärungen (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
- Steueroptimierung durch Ausnutzung steuerlicher Vergünstigungen
- Steueroptimierung bei privaten Vermögensübergaben
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Erfüllung der mannigfaltigen gesetzlichen Pflichten, die sich aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern ergeben. Von der Basisleistung Lohnabrechnung bis zur Übernahme von spezifischen Human-Resource-Management Aufgaben, Sie als Mandant entscheiden wie weit wir Ihnen zu Diensten stehen dürfen. Unser Leistungsangebot passen wir an Ihre betrieblichen Bedürfnisse an.
- Fertigung der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Erstellen der Lohnsteueranmeldung und der Beitragsnachweise
- An- und Abmeldung bei den Krankenkassen
- Archivierung und elektronische Verarbeitung aller Abrechnungsdaten
- Personalauswertungen für den Arbeitgeber
- Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Eine gelungene Unternehmensnachfolge steht immer unter dem Vorbehalt eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen der übergebenden Generation und den Betriebsübernehmern. Wir beraten Sie um eine rechtzeitige, strategische Planung der Unternehmensnachfolge zu gewährleisten und damit zivilrechtlich und steuerrechtlich optimierte Lösungen zu erreichen ohne die Familienharmonie oder den Betrieb aufs Spiel zu setzen.
- Frühestmögliche Begleitung in der steuerlichen und zivilrechtlichen Gestaltung mit dem Ziel einer gesicherten Unternehmensfortführung
- Berücksichtigung der jeweiligen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gegebenheiten
- Stärkung des Familienverbunds unter Beibehaltung der Familienharmonie und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch rechtzeitige und eindeutige Nachfolgeregelungen
Internationales Steuerrecht
In einer globalisierten Welt sind die Anknüpfungspunkte ihrer geschäftlichen Tätigkeit in einer zunehmenden Anzahl von Fällen international. Egal ob beim grenzüberschreitenden Warenverkehr oder wenn Sie die Eröffnung einer Niederlassung und die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland planen, wir stehen Ihnen bei diesen Fragen kompetent zur Seite. Unsere Partnerfirmen im internationalen RSM Netzwerk unterstützen uns dabei.
- Besteuerung von Betriebsstätten
- Verrechnungspreisgestaltung und – dokumentation
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit
- Fachliche internationale Expertise durch ausländische Partnerfirmen im RSM Netzwerk
Land- und Forstwirtschaft
Die Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft schreitet äußerst dynamisch voran. Wir unterstützen Sie bei der Führung der Bücher, der Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie den Steuererklärungen für den Einzelunternehmer, die verschiedenen Gesellschaften und deren Gesellschafter. Hof- und sonstige Vermögensübergaben erfordern ein hohes Maß an steuerlichem Wissen um zivilrechtlich und steuerlich optimale Lösungen zu erreichen, dürfen aber die dahinter stehenden Menschen und deren soziale Bindungen nicht vernachlässigen. Wir verstehen dies als integralen Bestandteil der Beziehung zwischen Mandant und Berater um vertrauensvoll zusammen arbeiten zu können.
- Jahresabschlüsse (z.B. novellierter BMELV-Abschluss, HGB-Abschluss) unter Ausschöpfung steuerlicher Wahlrechte
- Steuererklärungen für Einzelunternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter
- Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Rechtsformwahl
- Gestaltungsberatung bei der Hof-, Gewerbebetriebs- und privaten Vermögensübergabe
- Erbschaft- und Schenkungsteuern
Aktuelles:
Arbeitnehmer aufgepasst: Diese drei Werbungskostenarten sind häufig absetzbar
Arbeitnehmer können ihre beruflich veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten in der Einkommensteuer abrechnen und so bares Geld sparen. Folgende drei Kostenpositionen lassen sich häufig absetzen und helfen dabei, die Werbungskostenpauschale von 1.230 €...
Bei beruflicher Veranlassung: Wie sich die Kreditkarte von der Steuer absetzen lässt
Wer für seine Einkommensteuererklärung absetzbare Kostenpositionen zusammenträgt, stellt sich mitunter die Frage, ob sich auch die Kosten für eine Kreditkarte steuermindernd geltend machen lassen. Die Antwort lautet wie so oft im Steuerrecht: Es kommt darauf an. Die...
Aussetzungszinsen: Zinssatz von 6% pro Jahr als verfassungswidrig eingestuft
Wenn Steuerzahler Einspruch beim Finanzamt einlegen oder Klage vor dem Finanzgericht erheben, müssen sie die strittige Steuer zunächst einmal zahlen, da diese beiden Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung entfalten. Wer nicht zahlen will, kann aber einen Antrag auf...