Unsere Schwerpunkte in der Steuerberatung
Erstellung von Finanzbuchführung, Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen
Die Führung der Geschäftsbücher, die Aufstellung von Jahresabschlüssen für Gewerbetreibende oder die Gewinnermittlung für Freiberufler sind mit der Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen feste Bestandteile unseres Leistungsangebots. Dies gilt natürlich auch für die Erstellung von Steuererklärungen für Privatpersonen. Unser Anspruch an uns selbst ist, diese Leistungen – trotz der sich ständig verändernden gesetzlichen Grundlagen – stets mit höchster Qualität und vom Mandanteninteresse her geleitet zu erbringen.
- Finanzbuchführung
- Jahresabschlüsse nach handels-/steuerrechtlichen Grundsätzen
- Periodisches Reporting an ausländische Muttergesellschaften
- Einnahmen- Überschuss-Rechnungen für Freiberufler
- Vereinsrechnungslegung
- Eröffnungs-, Auseinandersetzungs- und Liquidationsbilanzen
- Betriebliche Steuererklärungen
Erstellung privater Steuererklärungen
- Private Steuererklärungen (Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer)
- Steueroptimierung durch Ausnutzung steuerlicher Vergünstigungen
- Steueroptimierung bei privaten Vermögensübergaben
Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber bei der Erfüllung der mannigfaltigen gesetzlichen Pflichten, die sich aus der Beschäftigung von Arbeitnehmern ergeben. Von der Basisleistung Lohnabrechnung bis zur Übernahme von spezifischen Human-Resource-Management Aufgaben, Sie als Mandant entscheiden wie weit wir Ihnen zu Diensten stehen dürfen. Unser Leistungsangebot passen wir an Ihre betrieblichen Bedürfnisse an.
- Fertigung der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Erstellen der Lohnsteueranmeldung und der Beitragsnachweise
- An- und Abmeldung bei den Krankenkassen
- Archivierung und elektronische Verarbeitung aller Abrechnungsdaten
- Personalauswertungen für den Arbeitgeber
- Begleitung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
Gestaltung der Unternehmensnachfolge
Eine gelungene Unternehmensnachfolge steht immer unter dem Vorbehalt eines angemessenen Interessenausgleichs zwischen der übergebenden Generation und den Betriebsübernehmern. Wir beraten Sie um eine rechtzeitige, strategische Planung der Unternehmensnachfolge zu gewährleisten und damit zivilrechtlich und steuerrechtlich optimierte Lösungen zu erreichen ohne die Familienharmonie oder den Betrieb aufs Spiel zu setzen.
- Frühestmögliche Begleitung in der steuerlichen und zivilrechtlichen Gestaltung mit dem Ziel einer gesicherten Unternehmensfortführung
- Berücksichtigung der jeweiligen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Gegebenheiten
- Stärkung des Familienverbunds unter Beibehaltung der Familienharmonie und der Leistungsfähigkeit des Unternehmens durch rechtzeitige und eindeutige Nachfolgeregelungen
Internationales Steuerrecht
In einer globalisierten Welt sind die Anknüpfungspunkte ihrer geschäftlichen Tätigkeit in einer zunehmenden Anzahl von Fällen international. Egal ob beim grenzüberschreitenden Warenverkehr oder wenn Sie die Eröffnung einer Niederlassung und die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland planen, wir stehen Ihnen bei diesen Fragen kompetent zur Seite. Unsere Partnerfirmen im internationalen RSM Netzwerk unterstützen uns dabei.
- Besteuerung von Betriebsstätten
- Verrechnungspreisgestaltung und – dokumentation
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeit
- Fachliche internationale Expertise durch ausländische Partnerfirmen im RSM Netzwerk
Land- und Forstwirtschaft
Die Entwicklung in der Land- und Forstwirtschaft schreitet äußerst dynamisch voran. Wir unterstützen Sie bei der Führung der Bücher, der Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie den Steuererklärungen für den Einzelunternehmer, die verschiedenen Gesellschaften und deren Gesellschafter. Hof- und sonstige Vermögensübergaben erfordern ein hohes Maß an steuerlichem Wissen um zivilrechtlich und steuerlich optimale Lösungen zu erreichen, dürfen aber die dahinter stehenden Menschen und deren soziale Bindungen nicht vernachlässigen. Wir verstehen dies als integralen Bestandteil der Beziehung zwischen Mandant und Berater um vertrauensvoll zusammen arbeiten zu können.
- Jahresabschlüsse (z.B. novellierter BMELV-Abschluss, HGB-Abschluss) unter Ausschöpfung steuerlicher Wahlrechte
- Steuererklärungen für Einzelunternehmer, Gesellschaften und Gesellschafter
- Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Rechtsformwahl
- Gestaltungsberatung bei der Hof-, Gewerbebetriebs- und privaten Vermögensübergabe
- Erbschaft- und Schenkungsteuern
Aktuelles:
Reine Grundstücksunternehmen: Schon Reinigungsarbeiten bringen erweiterte Gewerbesteuerkürzungen zu Fall
Wenn ein Gewerbebetrieb Grundbesitz in seinem Betriebsvermögen hält, das nicht von der Grundsteuer befreit ist, mindert sich sein für die Gewerbesteuer relevanter Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswerts, der zuletzt für den Grundbesitz festgestellt worden ist....
Postzustellung: Ist die Dreitagesfiktion auch anzuwenden, wenn keine Zustellung stattfindet?
Kennen Sie die Dreitagesfiktion? Dies ist ein verfahrensrechtliches Konstrukt der Finanzverwaltung, wonach ein Schreiben am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als Ihnen zugegangen gilt. Das bedeutet, dass die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass Sie Ihren Brief...
Freibetrag für Betriebsveräußerungsgewinn: Wie die dauernde Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden kann
Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung eines Gewerbebetriebs können mit einem ermäßigten Einkommensteuersatz versteuert werden. Ist der Betriebsinhaber mindestens 55 Jahre alt oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, kann der Gewinn...