Die Standorte der Kanzlei Erwein von Fürstenberg & Partner
Standort Landshut
Unser Büro finden Sie im zweiten Stock des Bürogebäudes zwischen der Firma Efa & Käufl und dem Bosch Vertragsgroßhändler.
Liebigstrasse 3
84030 Landshut
Telefon: +49-871-92298-0
Telefax: +49-871-92298-30
eMail: kanzlei@fuerstenberg-partner.de
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Erwein von Fürstenberg & Partner Landshut
Standort Freising
Unser Büro finden Sie im vierten Stock.
Obere Hauptstr. 10
85354 Freising
Tel: +49-8161-4805-0
Fax: +49-871-92298-30
eMail: freising@fuerstenberg-partner.de
Erwein von Fürstenberg & Partner Landshut
Aktuelles:
Unterhaltsleistungen an Kinder: Angesparter Unterhalt zählt nicht sofort zum eigenen Vermögen
Eltern können Unterhaltsleistungen an ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Fiskus erkennt den Unterhalt bis zu einer Höhe von 11.604 € pro Jahr (Grenze für das Jahr 2024) an. Zusätzlich können übernommene...
Verspätungszuschlag: Zwingende Festsetzung verstößt nicht gegen Menschenrechtskonvention
Wenn ein Steuerzahler seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nur verspätet nachkommt, muss er damit rechnen, dass das Finanzamt gegen ihn einen Verspätungszuschlag festsetzt. In folgenden Fällen müssen die Finanzämter in der Regel zwingend...
Neue Grundsteuer: Gerichtsbarkeit setzt Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell aus
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich in zwei Verfahren mit den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts befasst und im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerzahler im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen...