Die Standorte der Kanzlei Erwein von Fürstenberg & Partner
Standort Landshut
Unser Büro finden Sie im zweiten Stock des Bürogebäudes zwischen der Firma Efa & Käufl und dem Bosch Vertragsgroßhändler.
Liebigstrasse 3
84030 Landshut
Telefon: +49-871-92298-0
Telefax: +49-871-92298-30
eMail: kanzlei@fuerstenberg-partner.de
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Erwein von Fürstenberg & Partner Landshut
Erwein von Fürstenberg & Partner Passau
Standort Passau
Unser Büro finden Sie im ersten Stock.
Bahnhofstr. 40
94032 Passau
Tel: +49-851-590288-0
Fax: +49-851-590288-12
eMail: passau@fuerstenberg-partner.de
Standort Freising
Unser Büro finden Sie im vierten Stock.
Obere Hauptstr. 10
85354 Freising
Tel: +49-8161-4805-0
Fax: +49-851-590288-12
eMail: freising@fuerstenberg-partner.de
Erwein von Fürstenberg & Partner Landshut
Aktuelles:
Wiederauffüllung der Rentenanwartschaft: Zahlungen sind nur als Sonderausgaben abzugsfähig
Wer nach einer Scheidung und einem durchgeführten Versorgungsausgleich seine geminderte Rentenanwartschaft wieder auffüllt, um seine Alterseinkünfte später in ungeschmälerter Höhe erhalten zu können, möchte natürlich seine geleisteten Zahlungen steuerlich bestmöglich...
Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Auch Fahrtzeiten können steuerfrei entlohnt werden
Fahren Profisportler im Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, sind die hierfür von ihrem Arbeitgeber geleisteten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Zugrunde lag dieser...
Steuerbescheide: Was passiert, wenn Sie im Einspruch einen falschen Bescheid benennen?
Wenn Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen wollen, muss dies innerhalb eines Monats schriftlich erfolgen. Hierbei ist es natürlich ratsam, den Steuerbescheid zu nennen. So kann das Finanzamt meist schneller entscheiden. Aber was passiert, wenn Sie den...