RSM GmbH, Steuerberatungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – ein starker Partner
Die Kanzlei Erwein von Fürstenberg & Partner kooperiert eng mit der RSM GmbH, Steuerberatungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sollten Sie Dienstleistungen aus dem Gebiet der Jahresabschlussprüfung, Sonderprüfungen, Unternehmensbewertung oder Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP) benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Für nähere Informationen verweisen wir auf die Homepage der RSM GmbH.
Kooperation mit RSM International
Mit unseren Partnerfirmen im RSM Netzwerk haben wir die Möglichkeit Ihnen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten rechtlich fundiert, schnell und unkompliziert zu helfen. Wir übernehmen gerne die Koordination des Informationsflusses im Netzwerk und entlasten sie spürbar bei Ihrer täglichen Arbeit.
RSM International – kurzgefasst in Zahlen
Mit derzeit ca. 1.000 Mitarbeitern an 15 Standorten gehört RSM Germany zu den Top 10 der unabhängigen Prüfungs- und Beratungseinheiten in Deutschland. Weltweit liegt RSM derzeit an 6. Stelle der unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
RSM hat in über 120 Ländern 800 Büros mit 43.000 Mitarbeiter, wovon mehr als 3550 Partner sind.
Stand: Ende 2018
Aktuelles:
Unterhaltsleistungen an Kinder: Angesparter Unterhalt zählt nicht sofort zum eigenen Vermögen
Eltern können Unterhaltsleistungen an ihre Kinder unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Fiskus erkennt den Unterhalt bis zu einer Höhe von 11.604 € pro Jahr (Grenze für das Jahr 2024) an. Zusätzlich können übernommene...
Verspätungszuschlag: Zwingende Festsetzung verstößt nicht gegen Menschenrechtskonvention
Wenn ein Steuerzahler seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nur verspätet nachkommt, muss er damit rechnen, dass das Finanzamt gegen ihn einen Verspätungszuschlag festsetzt. In folgenden Fällen müssen die Finanzämter in der Regel zwingend...
Neue Grundsteuer: Gerichtsbarkeit setzt Grundsteuerwertfeststellung im Bundesmodell aus
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich kürzlich in zwei Verfahren mit den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts befasst und im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerzahler im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen...