RSM GmbH, Steuerberatungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – ein starker Partner
Die Kanzlei Erwein von Fürstenberg & Partner kooperiert eng mit der RSM GmbH, Steuerberatungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sollten Sie Dienstleistungen aus dem Gebiet der Jahresabschlussprüfung, Sonderprüfungen, Unternehmensbewertung oder Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP) benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Für nähere Informationen verweisen wir auf die Homepage der RSM GmbH.
Kooperation mit RSM International
Mit unseren Partnerfirmen im RSM Netzwerk haben wir die Möglichkeit Ihnen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten rechtlich fundiert, schnell und unkompliziert zu helfen. Wir übernehmen gerne die Koordination des Informationsflusses im Netzwerk und entlasten sie spürbar bei Ihrer täglichen Arbeit.
RSM International – kurzgefasst in Zahlen
Mit derzeit ca. 1.000 Mitarbeitern an 15 Standorten gehört RSM Germany zu den Top 10 der unabhängigen Prüfungs- und Beratungseinheiten in Deutschland. Weltweit liegt RSM derzeit an 6. Stelle der unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
RSM hat in über 120 Ländern 800 Büros mit 43.000 Mitarbeiter, wovon mehr als 3550 Partner sind.
Stand: Ende 2018
Aktuelles:
Neue Verdienstgrenze 520 € bei Minijobs
Minijobber können seit dem 01.10.2022 bis zu 520 € im Monat verdienen, also 70 € mehr als bisher. Diese Erhöhung geht auf das im Sommer verabschiedete Mindestlohnerhöhungsgesetz zurück. Zugleich stieg zum 01.10.2022 der Mindestlohn von 10,45 € auf...
Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters: Berichtigung des geschuldeten Umsatzsteuerbetrags?
Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat sich mit der Möglichkeit der Berichtigung eines geschuldeten Umsatzsteuerbetrags bei Insolvenz des Abrechnungsdienstleisters befasst. Fraglich war, ob eine Apotheke den geschuldeten Umsatzsteuerbetrag berichtigen kann, wenn...
Besuch vom Finanzamt: Unangekündigte Wohnungsbesichtigung kann rechtswidrig sein
Wenn jemand vom Finanzamt ohne Ankündigung an Ihrer Tür klingelt, können Sie den Zutritt zur eigenen Wohnung verweigern, wenn keine gerichtliche Anordnung vorgelegt wird. Gleichwohl kann der Überraschungseffekt dazu führen, dass die Bewohner den Zutritt auch ohne...