Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurde das Gesetz sehr stark verkürzt. Es bringt jedoch einige steuerliche Änderungen mit sich, die darauf abzielen, Steuerzahler zu entlasten und die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Es ist zum 01.01.2025 in Kraft getreten.

Anhebung des Grundfreibetrags:

Der Grundfreibetrag ist der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Dieser wird in den kommenden Jahren wie folgt erhöht:

JahrNeuer Grundfreibetrag
202512.096 €
202612.348 €

Das bedeutet, dass ein größerer Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt, was zu einer direkten Entlastung führt.

Erhöhung des Kinderfreibetrags:

Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen für Eltern und wird ebenfalls angehoben:

JahrNeuer Kinderfreibetrag pro Kind
20256.672 €
20266.828 €

Diese Erhöhung unterstützt Familien, indem sie das steuerpflichtige Einkommen weiter reduziert.

Anpassung des Einkommensteuertarifs:

Um die Auswirkungen der Inflation zu berücksichtigen und heimliche Steuererhöhungen zu vermeiden (kalte Progression), werden die Einkommensgrenzen für die Steuersätze nach rechts verschoben. Dies bedeutet, dass höhere Einkommen erst bei höheren Beträgen besteuert werden, was zu einer weiteren Entlastung führt.

Kindergelderhöhung:

Zusätzlich zu den Freibeträgen wird das Kindergeld erhöht:

JahrKindergeld pro Kind pro Monat
2025255 €
2026259 €

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Steuerzahler zu reduzieren und die Kaufkraft zu stärken.