Viele Studierende sind auf staatliche Unterstützung angewiesen, um sich ein Studium leisten zu können. Im vergangenen Jahr haben mehr als 635.000 Personen hierzulande Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen und dabei im Schnitt 640 € pro Monat erhalten; diese Zahlen hat das Statistische Bundesamt im August 2024 veröffentlicht. Der Höchstbetrag von 934 € für Studierende bzw. 903 € für Schülerinnen und Schüler, auch Vollförderung genannt, wurde an mehr als 348.000 Berechtigte ausbezahlt.
Grundsätzlich sind BAföG-Leistungen für Studierende sowie für Schülerinnen und Schüler steuerfrei. Wer solche Hilfen bezieht, ist somit alleine wegen dieser Leistungen nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, da BAföG-Leistungen hauptsächlich der Finanzierung des Lebensunterhalts dienen.
Hinweis: Gleiches gilt für das Aufstiegs-BAföG, das früher Meister-BAföG hieß. Mit diesen Leistungen unterstützt der Staat berufliche Aufstiegsfortbildungen, z.B. Meisterkurse – und zwar unabhängig von Einkommen oder Vermögen.
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