Bereits zum 01.07.2007 wurde in Deutschland die steuerliche Identifikationsnummer eingeführt. Jeder in Deutschland gemeldete Bürger bekommt seitdem eine persönliche, elfstellige Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Die Nummer ist lebenslang gültig und ermöglicht den Finanzbehörden eine eindeutige Identifizierung der Person. Nun folgt der nächste Schritt: Zum 01.11.2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Jeder Selbständige, jede juristische Person und jede Personenvereinigung bekommt nun dieses neue Zuordnungsmerkmal, das aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern besteht.

Hinweis: Sind natürliche Personen wirtschaftlich tätig, erhalten sie die Wirtschafts-Identifikationsnummer zusätzlich zu ihrer steuerlichen Identifikationsnummer, sodass der betriebliche Bereich eindeutig von der privaten Sphäre abgegrenzt werden kann.

Die initiale Vergabe und die Mitteilung an die wirtschaftlich tätigen Personen bzw. Personenvereinigungen erfolgen in mehreren Stufen und sollen 2026 abgeschlossen sein. Ein Antrag muss hierfür nicht gestellt werden. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch bei Adress- oder Namensänderungen.

Bei wirtschaftlich Tätigen, denen bereits vor der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Vielmehr werden sie durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte Mitteilung darüber informiert, dass ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugleich als Wirtschafts-Identifikationsnummer zu verwenden ist. Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten Wirtschafts-Identifikationsnummer erübrigt sich, da die Wirtschafts-Identifikationsnummer mit der bereits bekannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Aufbau identisch ist.

Für wirtschaftlich Tätige ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die bereits umsatzsteuerlich erfasst oder als Kleinunternehmer tätig sind, erfolgt die elektronische Mitteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer voraussichtlich ab November 2024. Der wirtschaftlich Tätige ohne Berater muss hierfür über ein Elster-Benutzerkonto verfügen. Hat er einen steuerlichen Berater mit entsprechender Bekanntgabevollmacht, so erfolgt die Mitteilung an den steuerlichen Vertreter. Die Finanzverwaltung stellt den Softwareanbietern eine Schnittstelle zur Verfügung, sodass die steuerlichen Berater die Wirtschafts-Identifikationsnummer über ihre Kanzleisoftware abrufen können.