LfA Förderbank Bayern gewährt Tilgungsaussetzung für alle programmgebundenen Darlehen.
In ihrem Rundschreiben Nr. 7/2020 hat die LfA Förderbank Bayern zwei Maßnahmen zur Unterstützung in der Corona-Krise veröffentlicht:

Unternehmen konnten bereits für bestehende haftungsfreigestellte Darlehen der LfA über die eigene Hausbank mit dem Vordruck Nr. 567 unkompliziert und schnell eine Tilgungsaussetzung von bis zu vier Tilgungsraten beantragen. Diese einfache und schnelle Lösung zur Tilgungsaussetzung weitet die LfA nun auch auf Programmdarlehen aus.

Die LfA übernimmt ab sofort Bürgschaften bis zu einem maximalen Betrag von 30 Mio.EUR (bisher 5 Mio. EUR); darüber hinaus besteht unverändert die Möglichkeit, eine Staatsbürgschaft zu beantragen. Der maximale Bürgschaftssatz wird von 80% auf 90% erhöht.

Rundschreiben Nr. 7/2020 der LfA Förderbank Bayern